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Hausordnung

Wir begrüßen unsere Gäste im Erholungsheim Kala und bitten, sich mit Regeln unseres Hauses bekannt zu machen. Es ermöglicht allen, unangenehme Situationen zu vermeiden und erleichtert unsere Arbeit, was uns die Möglichkeit bietet, Ihre Erholung gemütlich zu gestalten.

Gäste, die die Leistungen des Erholungsheims in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, die Hausordnung, Feuerschutzbestimmungen und Sicherheitsregeln einzuhalten und in Notsituationen den Empfehlungen der zuständigen Personen zu folgen.

  1. Die Gebühren für Aufenthalt im Erholungsheim Kala sind der Preisliste in der Rezeption und der Webpräsenz www.owkala.pl zu entnehmen.
  2. Die Kunden des Erholungsheims Kala sind verpflichtet, sich an der Rezeption unverzüglich nach der Ankunft anzumelden. Zwecks Bestätigung seiner Identität ist der Kunde verpflichtet, sich mit einem Dokument mit Foto auszuweisen.
  3. Aufenthaltsgebühren und Klimataxe sind am Ankunftstag bis 18 Uhr zu entrichten. Wir bitten um pünktliche Bezahlung der anfallenden Gebühren.
  4. Die Ankunft soll nach 14 Uhr und die Abfahrt bis 10 Uhr erfolgen. Wir bitten um Einhaltung dieser Zeiten.
  5. Der Besitzer des Erholungsheims Kala haftet nicht für Gegenstände und Besitz, die auf dem Zimmer gelassen werden, sowie für die auf dem Gelände geparkten Autos und darin befindliche Gegenstände und Besitz.
  6. Bei der Aushändigung der Zimmerschlüssel werden Sie zu Wirten des Zimmers. Auf Wunsch der Gäste kann das Zimmer aufgeräumt werden. Der Wunsch danach ist beim Personal oder an der Rezeption zu melden.
  7. Das Erholungsheim Kala nimmt keine Tiere an. In Ausnahmefällen bitten wir um Kontakt mit seinem Besitzer, um die Bedingungen des Tieraufenthalts zu besprechen.
  8. Einführung eines Hundes oder eines anderen Tieres auf das Gelände des Erholungsheims Kala ist mit seinem Besitzer oder einer zuständigen Person zu besprechen.
  9. Zwischen 23 und 7 Uhr gilt die Nachtruhe.
  10. Der Kunde darf auf dem gemieteten Zimmer nur nach vorheriger Absprache und Einwilligung der Erholungsheimleitung und bis spätestens 22 Uhr feiern.
  11. Der Gast haftet materiell für jegliche Schäden an Einrichtung und an technischen Geräten (auch für verlorene Schlüssel), die von ihm oder seinen Besuchern verschuldet worden sind. Er wird mit Reparaturkosten der Schäden belastet, die nach seinem Verlassen des Zimmers entdeckt werden.
  12. Die Gäste, die die Mahlzeiten im Speisesaal des Erholungsheims Kala zu sich nehmen, werden gebeten, sich an ihre Zeiten und Ordnung zu halten, die neben der Speisekarte ausgehängt ist.
  13. Falls der Kunde seine Buchung annulliert, wird ihm die Anzahlung nicht zurückgezahlt. Gleichzeitig informieren wir, dass die Verkürzung des Aufenthalts nach der Anmeldung keine Rückzahlung verursacht.
  14. Im Objekt ist untersagt:
    • Einladung und Aufnahme der Besucher (die keine Gäste des Erholungsheims sind) nach 22 Uhr. Das Verhalten der Gäste des Erholungsheims und ihrer Besucher darf die Ruhe anderer Gäste nicht stören, sonst können die Leitung und die Mitarbeiter des Erholungsheims ablehnen, weitere Leistungen zu erbringen.
    • Die Umstellung der Möbel in gemieteten Zimmern und ihr Mitbringen nach draußen ist ohne vorherige Absprache mit dem Besitzer des Erholungsheims untersagt.
  15. Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldung folgender Personen abzulehnen:
    • die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
    • die sich aggressiv oder unanständig verhalten.
  16. Gäste, die die Bestimmungen dieser Ordnung verletzen, sind verpflichtet, das Erholungsheim ohne Kostenrückzahlung zu verlassen.
  17. Die vergessenen persönlichen Gegenstände des Gastes werden auf seine Kosten an die angegebene Adresse verschickt. Falls solcher Wunsch nicht ausgedrückt wird, werden die Gegenstände einen Monat lang aufbewahrt und dann vernichtet.
  18. Wir erbringen Leistungen gemäß der Erholungsheimkategorie. Falls der Gast ihre Qualität beanstanden möchte, wird er gebeten, spätestens einen Tag nach der Anmeldung Reklamation vorzubringen. Reklamationen am Abreisetag werden nicht behandelt. Gleichzeitig informieren wir, dass wir für von uns unabhängige Unbequemlichkeiten nicht haften, z.B. Strom- oder Wasserausfall.

Die Hausordnung des Erholungsheims Kala ist der Internetpräsenz www.owkala.pl zu entnehmen und während Anmeldung an der Rezeption einzusehen.
Die Hausordnung wurde vom Besitzer des Erholungsheims Kala genehmigt und gilt ab 01.06.2023.